Worum muss ich mich kümmern?
Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes abschließbares Zimmer als Rückzugsort in der Wohnung des Pflegebedürftigen, in dem ein Internetanschluss vorhanden ist. Die Wohnung sollte so umgebaut sein, dass eine häusliche Pflege möglich wird. Es ist wichtig, klare Absprachen zu treffen, damit ein harmonisches Miteinander gewährleistet ist. Die Pflegekraft hat ein Recht auf Freizeitausgleich und ist an die gesetzlichen Arbeitszeiten gebunden. Kost und Logis sind für sie frei. Für die Zeit ihrer Abwesenheit muss eine andere Form der Betreuung gefunden werden, wenn der Pflegebedürftige nicht einige Stunden allein bleiben und im Notfall eigenständig Hilfe verständigen kann.